- konjunkturgerecht
- kon|junk|tur|ge|recht <Adj.> (Wirtsch.): der Konjunkturlage angemessen: die Opposition warf der Bundesregierung vor, der Haushalt 1973 sei nicht k. (MM 20. 6. 73, 1).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Schuldenbremse (Deutschland) — Als Schuldenbremse wird in Deutschland eine verfassungsrechtliche Regelung bezeichnet, die die Föderalismuskommission Anfang 2009 beschlossen hat, um die Staatsverschuldung Deutschlands zu begrenzen, und die Bund und Ländern seit 2011… … Deutsch Wikipedia