konjunkturgerecht

konjunkturgerecht
kon|junk|tur|ge|recht <Adj.> (Wirtsch.): der Konjunkturlage angemessen: die Opposition warf der Bundesregierung vor, der Haushalt 1973 sei nicht k. (MM 20. 6. 73, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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